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GdB Grad der Behinderung
von diesem Wert hängt vieles ab

Der Grad der Behinderung lässt sich umschreiben als eine Kennziffer für das Ausmaß der Einschränkungen an der Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft.

Jedenfalls bestimmt § 2 des SGB IX (SchwbG, Schwerbehindertengesetz), dass Menschen dann behindert sind, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Schwerbehindert sind nach Abs. 2 Menschen, bei welchen ein Gradder Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Die gesetzliche Definition der Behinderung sollte man ernst nehmen. Ich erlebe es in Beratungsgesprächen mit Mandanten immer wieder, dass diese eine gewisse Scheu vor der Stellung eines Antrags auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt deswegen haben, weil sie auch nach eigenem Bekunden zwar gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, es ihnen "so schlecht aber auch nicht" gehe.

Das Ganze offenbart ein Bild von der Behinderung oder Schwerbehinderung, bei welchem die Betroffenen gar nicht mehr in der Lage sind, sich selbst auf eigenen Beinen fortzubewegen.

Der Wortlaut des Gesetzes belegt indessen, dass mit diesem Horror- Szenario der Begriff der Behinderung drastisch überzogen aufgefasst wird.

Behinderung ist wirklich jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung, die von der Altersnorm abweicht und länger als sechs Monate andauert.

Das bedeutet noch nicht, dass Sie mit Ihrem Bandscheibenvorfall, Kniegelenkschaden, Bronchitis etc. gleich als schwerbehindert eingestuft werden können

Behinderungen sind entsprechende Befunde allerdings auf jeden Fall und deren Quantifizierung ist dann eben Sache eines Antragsverfahrens beim Versorgungsamt. Als erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie gerne bereits von Anfang an, also bereits im Rahmen der Antragstellung beim Versorgungsamt.

Das Versorgungsamt kann den Grad der Behinderung allerdings nicht um willkürlich nach Belieben ansetzen, sondern ist dabei durchaus an einige Vorgaben gebunden. Diese werden leider ist sehr häufig nicht ausreichend berücksichtigt und spätestens da beginnt dann die Arbeit für den Fachanwalt für Sozialrecht.


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